Die Firma PKS Basel: Personalberatung, Personalsuche, Personalauswahl, Personalselektion, Personalrekrutierung, Personalvermittlung
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Firma

AGB Personalsuche / Personalauswahl Advanced

Wenn man auf nichts mehr zählen kann, muss man mit allem rechnen.  Auf uns können Sie immer zählen, damit sich unsere Dienstleistung auch für Ihre Unternehmung rechnet. Wir besetzen Ihre Vakanz.

Die AGB Personalsuche / Personalauswahl Advanced für Jahreseinkommen zwischen CHF 90'001 - 130'000 geben Ihnen einen schnellen Überblick über die Honorarkosten. Auf unsere Professionalität können Sie jederzeit zählen und mit unserem Engagement rechnen. Wir beraten Sie gerne weiter.

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AGB Personalsuche / Personalauswahl Advanced

Facts

  • Rigorose, konsequente Evaluation
  • Stringente, punktgenaue Selektion
  • Gutes Preis/Leistungs-Verhältnis
  • Berechenbare Dienstleistung

PKS Mehrwert

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalsuche Advanced

Wenn man alle Ausnahmen im Griff hat, erinnert niemand mehr an die Regeln, die für diese Ausnahmen gegolten haben.

Die PKS Personal- & Kaderselektion AG (nachfolgend als PKS bezeichnet) arbeitet auf Erfolgsbasis aufgrund eines mündlichen oder schriftlichen Kundenauftrages. Die PKS ist spezialisiert auf die Suche und Selektion von Fach- und Führungskräften. Dabei wird unterschieden zwischen Personalsuche im Kundenauftrag (siehe Personalsuche Premium, Executive Search, Mandat) und der Personalvermittlung (siehe Personalsuche Standard und Advanced). In beiden Fällen bilden die ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vereinbarungen (AGB)” von PKS einen integrierenden Bestandteil der Zusammenarbeit. Der Auftraggeber erklärt, zukünftig die aufgeführten Geschäftsbedingungen / Vereinbarungen (AGB) anzuerkennen und den nachstehenden Verpflichtungen nachzukommen, sobald eine nachweislich durch die PKS vermittelte Person in ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber eintritt.

Leistungsumfang

  • Persönlicher Besuch in Ihrer Unternehmung.
  • Prüfung der Beschreibung der Unternehmung
  • Definition der richtigen Suchkanäle
  • Kontakte knüpfen
  • Vorselektion der Profile der Bewerbenden
  • Intensive strukturierten Gespräche und Interviews
  • Unterbreitung der Einschätzungen
  • Begleitung des Kunden bei den weiteren Selektionsgesprächen
  • Evtl. eignungsdiagnostisches Verfahren mit Kandidaten/-innen.
  • Schlussgespräche und Begleitung des Kunden und Kandidaten während der Probezeit

Das Honorar für die Dienstleistung Personalsuche Advanced der PKS Personal- & Kaderselektion AG berechnet sich in Prozenten vom ersten Jahreseinkommen des vermittelten Kandidaten/-innen. Das Jahreseinkommen umfasst das Bruttosalär inklusive 13. Monatsgehalt und allfällige Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen usw. Bei einem erfolgsorientierten Lohnsystem ist das Zielsalär massgebend. Je nach Höhe des Einkommens beziffern sich die Ansätze wie folgt:

Ansätze für Personalsuche Advanced

JahreseinkommenProzentualer Satz exkl. MwSt.
ab CHF    90'001 - 110’00018%
ab CHF 110’001 - 130’00020%





Wie sind die weiteren Kosten

Eignungsdiagnostische Abklärung pro Bewerber/in
CHF 500.- exkl. MwSt
Aufschaltung auf allgemeinen JobportalenKostenfrei
Insertion in der ZeitungPreis auf Anfrage





Wie sind die weiteren möglichen Kosten

Einzel-Assessment pro TagPreis auf Anfrage
GruppenassessmentPreis auf Anfrage
Aufschaltung auf spezifischen JobportalenPreis auf Anfrage
Insertion in Zeitungen (Mediaplan)Preis auf Anfrage






Wie ist die Garantieleistung?

Wird ein Anstellungsverhältnis innerhalb der Probezeit nach Stellenantritt, aus welchen Gründen auch immer, aufgelöst, garantiert die PKS Ersatz. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die PKS vor, das Vermittlungshonorar wie folgt zurückzuerstatten:

AuflösungRückerstattung
1. Monat
50%
2. Monat
25%
3. Monat
10%






Schutzklausel

Stellt ein Kunde einen von PKS vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von zwölf Monaten nach der Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, ist PKS berechtigt, das Honorar nachzufordern.

Diskretion

PKS behandelt alle Informationen vom Auftraggeber mit der notwendigen Vertraulichkeit und gibt sie den Kandidaten nur in der vom Auftraggeber gewünschten Form weiter. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Unterlagen und Informationen der von PKS präsentierten Kandidaten streng vertraulich zu behandeln und insbesondere ohne vorherige Absprache mit PKS keine Referenzauskünfte oder Erkundigungen einzuholen.

Rechnungsstellung

Das Honorar wird nach mündlichem oder schriftlichem Abschluss erst bei Arbeitsbeginn in Rechnung gestellt.

Gerichtsstand

Allfällige Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen / Vereinbarungen entscheidet der Einzelrichter des Zivilgerichts Basel-Stadt / Schweiz definitiv und endgültig. Bewilligungsbehörde der Vermittlertätigkeit ist der Kanton Basel-Stadt. 

Gültig ab 1. Dezember 2007


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