PKS PERSONAL- & KADERSELEKTION AG, BASEL
Wir besetzen Ihre Vakanz

Dezember 2011

PKS Newsletter

Das Leben ist eine Grammatik, in der die Ausnahmen viel zahlreicher sind als die Regeln.

Rémy de Gourmont, (1858 - 1915), französischer Schriftsteller

Der GAV Personalverleih steht vor der Tür. In ausführlichen Verhandlungen zwischen dem Branchenverband swissstaffing und mehreren Gewerkschaften scheint es gelungen zu sein, ein Vertragswerk zu schaffen, das den Personalverleih endlich umfassend regelt und modernisiert. Wenn der Bundesrat das Geschäft im Dezember 2011 noch behandelt, und davon gehen alle Interessensgruppen aus, dann tritt der GAV Personalverleih per 1. Januar 2012 in Kraft. Dieser schafft für alle Beteiligten – temporäre Mitarbeitende, Personaldienstleister und Einsatzbetriebe – Vorteile, sei es in der beruflichen Weiterbildung, der Altersvorsorge und dem Krankheitsschutz oder der Administration.


Unter dem Druck der zahlreichen Kritiker des Personalverleihs wurde das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) im Jahr 2006 massiv verschärft. Ausser administrativem Mehraufwand hat diese Anpassung nicht viel gebracht. Etablierte westeuropäische Marktwirtschaften haben den Personalverleih schon lange durch einen GAV geregelt.


Der GAV Personalverleih bietet bei Mindestlöhnen und Arbeitszeitbestimmungen Schnittstellenregeln, um bestehende Branchenpraktiken nicht zu durchkreuzen: Die Mindestlöhne und Arbeitszeitbestimmungen der rund 80 allgemeinverbindlichen GAV sowie von 36 nicht allgemeinverbindlichen GAV haben sozusagen Vorrang bzw. wurden unverändert in den GAV Personalverleih integriert. In ausgewählten, sechs anderen Branchen (chemisch-pharmazeutische Industrie, Maschinenindustrie, grafische Industrie, Uhrenindustrie, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, öffentlicher Verkehr) kommen dagegen keine Mindestlöhne zur Anwendung. Für alle übrigen Einsatzgebiete gelten die vom GAV Personalverleih selbst definierten Minimallöhne und Arbeitszeitregeln.


Für sämtliche temporäre Mitarbeitende und unabhängig von der Einsatzbranche wurde folgendes nun einheitlich geregelt:

  • Berufliche Vorsorge
  • Lohnausfallentschädigung bei Krankheit 
  • Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag
  • und viel weitere Verbesserungen zugunsten Temporärmitarbeitenden


Ein Novum ist sicher auch die Einführung des Weiterbildungsfonds. Temporäre Mitarbeitende bzw. deren Personalverleiher erhalten auf Gesuch hin finanzielle Unterstützung für einen Weiterbildungskurs ihrer Wahl. Einziges Kriterium ist, dass die Weiterbildung auf die berufliche Entwicklung abzielt. Hoffentlich macht jetzt die Politik vorwärts, damit ab 1. Januar 2012 endlich der GAV Personalverleih zu wirken beginnt.


PKS Personal- & Kaderselektion AG bedient seine Kunden seit 1992 mit Temporärpersonal. Wir freuen uns auf Ihren nächsten Auftrag. Unsere nüchterne, sachliche und lösungsorientierte Arbeitsweise wird Ihre Rekrutierung effizient, kosten- und zeitsparend unterstützen. Das neue elektronische Kandidaten-Bulletin hilft Ihnen sicher weiter. Rufen Sie einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. Mehr Meinung hier.

Wir besetzen Ihre Vakanz.

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